Die Kirchengemeinderäte der drei Kirchengemeinden unserer Region „Flensburg Stadt 2“ (St. Gertrud, St. Michael und St. Marien) haben beschlossen, einen Pfarrsprengel zu gründen.
Was ist ein Pfarrsprengel?
Sinkende Kirchenmitgliederzahlen und Nachwuchsmangel bei der Besetzung von Pfarrstellen sind die Ursache dafür, dass für die drei Kirchengemeinden unserer Region ab dem Jahr 2030 nur noch zwei Pfarrstellen vorgesehen sind. Das bedeutet, dass spätestens dann nur noch zwei Pastorinnen oder Pastoren die pastorale Versorgung für alle drei Kirchengemein-den leisten müssen.
Bei der Bildung eines Pfarrsprengels werden deshalb die vorhandenen Pfarrstellen nicht mehr den einzelnen Kirchengemeinden, sondern dem Sprengel zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt durch Beschluss der Kirchenkreissynode.
Ziel ist es, dass die Inhaber und Inhaberinnen der Pfarrstellen die pfarramtlichen Aufgaben so unter sich aufteilen, dass die pastorale Versorgung aller drei Kirchengemeinden gewährleistet bleibt.
Durch die Pfarrsprengelbildung wird die Eigenständigkeit der Kirchengemeinden nicht berührt. Jede Kirchengemeinde bleibt eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der jeweilige Kirchengemeinderat vertritt die eigene Gemeinde weiterhin im Rechtsverkehr
Die Kirchengemeinden St. Gertrud, St. Michael und St. Marien haben schon vor längerer Zeit einen Regionalausschuss gebildet, indem seit langem intensiv beraten wird, wie die Zusammenarbeit der Gemeinden in Zukunft so gestaltet werden kann, dass ein gutes Miteinander entsteht und die Gemeindeglieder sich auch mit weniger Pastoren und Pastorinnen weiterhin gut versorgt fühlen.
Dabei ist man zu dem Schluss gekommen, dass die Bildung eines Pfarrsprengels ein guter Weg ist, der schon jetzt vorbereitend dazu beitragen kann, dass die pastorale Arbeit effektiv, sinnvoll und gerecht unter den verbleibenden Pastorinnen und Pastoren aufgeteilt wird und gleichzeitig die unterschiedlichen Gemeinden in ihrer jeweiligen Besonderheit erhalten blei-ben.
Um diesen Weg aktiv zu beschreiten und die zukünftige Zusammenarbeit sowie alle gemeinsamen Angelegenheiten der drei Kirchengemeinden einvernehmlich miteinander zu regeln, wird nun ein Pfarrsprengelausschuss gebildet, der den bisherigen Regionalausschuss ersetzt. Je zwei Mitglieder aus den drei Kirchengemeinderäten sowie alle pastoralen Personen, die momentan einen Dienstauftrag im Pfarrsprengel wahrnehmen, werden im Sprengel-ausschuss mitarbeiten.
Am Sonntag, dem 12. Februar 2023, soll aus Anlass der Gründung des neuen Pfarrsprengels ein gemeinsamer Gottesdienst gefeiert werden. Er findet um 11.15 Uhr in der St. Marienkirche statt.
Doch wie soll der Pfarrsprengel heißen? Hier ist Ihre Phantasie und Kreativität gefragt. Haben Sie einen Vorschlag? Dann reichen Sie diesen möglichst bald in Ihrem Kirchenbüro ein. Der Vorschlag, der sich am Ende als Name für den Pfarrsprengel durchsetzt, wird mit einem schönen Preis belohnt.