Der Kirchengemeinderat und die Pastorin oder der Pastor leiten gemeinsam die Gemeinde.
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung
z. B. .
- bei der örtlichen Gottesdienstordnung
- in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
- beim Bau und Erhaltung der Gebäude
- bei Festen der Gemeinde
- bei der Organisation von Veranstaltungen für alle Altersstufen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Haben Sie Interesse im Kirchengemeinderat mitzuarbeiten oder Sie möchten Kontakt mit dem Kirchengemeinderat aufnehmen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular.